Die nachfolgenden Bestimmungen zur Mitgliedschaft im SV Linsburg sind ein Auszug aus der aktuellen Satzung.
Die Mitgliedschaft im SV Linsburg können erwerben:
Bewerber haben eine Beitrittserklärung zu unterschreiben, in der sie die Bestimmungen dieser Satzung anerkennen. Bei noch nicht geschäftsfähigen Personen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft gilt mindestens bis zum Jahresende.
Der Vorstand soll die Mitgliedschaft in den SVL insbesondere dann verweigern, wenn die Persönlichkeit des Bewerbers Anlass gibt, dass diese für die Gemeinschaft im Hinblick auf die im § 2 dieser Satzung [LINK einfügen] dargelegten Ziele nicht tragbar ist.
Mitglieder des SVL, die seit 1920 ununterbrochen im Verein sind oder sich um den SVL besonders verdient gemacht haben sowie die, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und gleichzeitig seit 25 Jahren ununterbrochen dem Verein angehören, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Beschlussfassung hierüber ist der Jahreshauptversammlung auf Vorschlag des Vorstandes vorbehalten.
Ehrenmitglieder haben dieselben Rechte wie ordentliche Mitglieder, sind jedoch von Beitragsleistungen freigestellt.
Die Mitgliedschaft erlischt:
Durch das Erlöschen der Mitgliedschaft bleiben die aufgrund der bisherigen Mitgliedschaft entstandenen Verbindlichkeiten gegenüber dem SVL bestehen (Ausnahme: Ziffer 3).
Der Ausschluss eines Mitgliedes kann erfolgen:
Vereinsangehörige sind unter Hinweis auf das Ausschlussverfahren zunächst zu verwarnen. Die Erziehungsberechtigten sind hiervon in Kenntnis zu setzen.
Das Ausschlussverfahren wird auf Antrag des jeweiligen Spartenleiters oder mindestens zweier Vorstandsmitglieder vom Vorstand gegen den Betroffenen eingeleitet. Der Betroffene ist von der Einleitung eines Ausschlussverfahrens unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit dem Spartenleiter nach Anhörung des Betroffenen.
Der Beschluss über den Ausschluss ist dem Betroffenen, mit Gründen versehen, per Einschreiben zuzustellen. Gegen den Beschluss steht dem Betroffenen innerhalb eines Monates nach Zustellung ein Einspruchsrecht an die Mitgliederversammlung zu. Über den Einspruch entscheidet die nächste Versammlung endgültig.
Die Mitglieder sind insbesondere berechtigt:
Die Mitglieder sind insbesondere verpflichtet:
Gruppe | Jährlich | Monatlich |
---|---|---|
Kinder + Jugendliche | 36,00 € | 03,00 € |
Passive Mitglieder | 36,00 € | 03,00 € |
Aktive Mitglieder | 90,00 € | 07,50 € |
Familien | 126,00 € | 10,40 € |
Auszubildende + Studenten | 36,00 € | 03,00 € |
Die Satzung in der aktuellen Fassung sowie den Aufnahmeantrag finden Sie im Downloadbereich.
Unseren Flyer in der aktuellen Fassung mit weiteren Kurz-Infos über den Verein finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.
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