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SVL Wappen

Die Mitgliedschaft im SV Linsburg

Die nachfolgenden Bestimmungen zur Mitgliedschaft im SV Linsburg sind ein Auszug aus der aktuellen Satzung.

 

Die Mitgliedschaft im SV Linsburg können erwerben:

• Personen ab dem 18. Lebensjahr als Mitglieder mit Stimmrecht, • Personen unter 18 Jahre als Mitglieder ohne Stimmrecht.

Bewerber haben eine Beitrittserklärung zu unterschreiben, in der sie die Bestimmungen dieser Satzung anerkennen. Bei noch nicht geschäftsfähigen Personen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand.

Die Mitgliedschaft gilt mindestens bis zum Jahresende.

Versagen der Mitgliedschaft

Der Vorstand soll die Mitgliedschaft in den SVL insbesondere dann verweigern, wenn die Persönlichkeit des Bewerbers Anlass gibt, dass diese für die Gemeinschaft im Hinblick auf die im § 2 dieser Satzung [LINK einfügen] dargelegten Ziele nicht tragbar ist.

Ehrenmitgliedschaft

Mitglieder des SVL, die seit 1920 ununterbrochen im Verein sind oder sich um den SVL besonders verdient gemacht haben sowie die, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und gleichzeitig seit 25 Jahren ununterbrochen dem Verein angehören, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Beschlussfassung hierüber ist der Jahreshauptversammlung auf Vorschlag des Vorstandes vorbehalten.

Ehrenmitglieder haben dieselben Rechte wie ordentliche Mitglieder, sind jedoch von Beitragsleistungen freigestellt.

Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt:

1. durch Kündigung unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor dem Jahresende, 2. durch Ausschluss aus dem SVL aufgrund eines Beschlusses des Vorstandes gemäß § 12 dieser Satzung 3. durch Tod

Durch das Erlöschen der Mitgliedschaft bleiben die aufgrund der bisherigen Mitgliedschaft entstandenen Verbindlichkeiten gegenüber dem SVL bestehen (Ausnahme: Ziffer 3).

Ausschluss

Der Ausschluss eines Mitgliedes kann erfolgen:

1. wenn den in § 14 dieser Satzung aufgeführten Mitgliedschaftspflichten gröblich zuwidergehandelt und, 2. wenn das Mitglied seinen, dem SVL gegenüber eingegangenen Verpflichtungen nicht nachkommt; insbesondere mit seinen
Beitragszahlungen mindestens sechs Monate trotz schriftlicher Mahnung rückständig ist.

Vereinsangehörige sind unter Hinweis auf das Ausschlussverfahren zunächst zu verwarnen. Die Erziehungsberechtigten sind hiervon in Kenntnis zu setzen.

Ausschlussverfahren

Das Ausschlussverfahren wird auf Antrag des jeweiligen Spartenleiters oder mindestens zweier Vorstandsmitglieder vom Vorstand gegen den Betroffenen eingeleitet. Der Betroffene ist von der Einleitung eines Ausschlussverfahrens unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit dem Spartenleiter nach Anhörung des Betroffenen.

Der Beschluss über den Ausschluss ist dem Betroffenen, mit Gründen versehen, per Einschreiben zuzustellen. Gegen den Beschluss steht dem Betroffenen innerhalb eines Monates nach Zustellung ein Einspruchsrecht an die Mitgliederversammlung zu. Über den Einspruch entscheidet die nächste Versammlung endgültig.

Rechte und Pflichten

Die Mitglieder sind insbesondere berechtigt:

1. die dem Verein zur Verfügung stehenden Übungsstätten und Geräte gemäß der im § 2 genannten Zwecke zu benutzen, 2. an allen Veranstaltungen und Wettkämpfen des SVL teilzunehmen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen, 3. Die stimmberechtigten Mitglieder sind berechtigt, Anträge zu stellen und durch die Ausübung des Stimmrechtes an den
Beschlussfassungen der Mitgliederversammlungen teilzunehmen.

Die Mitglieder sind insbesondere verpflichtet:

1. die Satzung, die Beschlüsse und Ordnungen des SVL sowie die der unter § 4 dieser Satzung genannten Organisationen zu
befolgen,
2. nicht gegen die Interessen des SVL zu handeln 3. bei allen Veranstaltungen nach Kräften mitzuarbeiten.

Mitgliedsbeiträge

Gruppe Jährlich Monatlich
Kinder + Jugendliche 36,00 € 03,00 €
Passive Mitglieder 36,00 € 03,00 €
Aktive Mitglieder 90,00 € 07,50 €
Familien 126,00 € 10,40 €
Auszubildende + Studenten 36,00 € 03,00 €
 

Links

Die Satzung in der aktuellen Fassung sowie den Aufnahmeantrag finden Sie im Downloadbereich.

Unseren Flyer in der aktuellen Fassung mit weiteren Kurz-Infos über den Verein finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.

 

Das Kapitel "Der Verein" enthält die folgenden Unterseiten:

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Diese Seite wurde aktualisiert am 25.09.2019
 
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